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Allgemeine Geschäftsbedigungen

gültig seit Jänner 2023

1.    Geltungsbereich und Änderungen dieser AGB
1.1.    Für die Erbringung oder Durchführung aller Leistungen und Lieferungen zwischen Bau-SU und einem Unternehmer (Kunde) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bau-SU erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Entgegenstehende oder ergänzende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
1.2.    Änderungen an diesen AGB werden dem Kunden zumindest zwei Monate vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen werden in einer Gegenüberstellung (Rotversion) kenntlich gemacht. Die Zustimmung zu den Änderungen am Vertrag gilt als erteilt, wenn binnen sechs (6) Wochen nach Zustellung kein Widerspruch des Kunden bei Bau-SU eingelangt ist.

2.    Angebot und Vertragsschluss
2.1.    Angebote von Bau-SU sind in sämtlichen Bestandteilen stets freibleibend und unverbindlich. Eine Angebotsfrist wird im Angebot ausdrücklich ausgewiesen. Die Erbringung der angebotenen Leistung erfolgt innerhalb der Normalarbeitszeit.
2.2.    Angebote gelten als angenommen, wenn sie vom Kunden schriftlich bestätigt sind (Auftrag).
2.3.    Die Laufzeit verbindlicher Termine beginnt mit dem der Kundenbestellung (Auftrag) folgenden Werktag.

3.    Schulungen und Seminare
3.1.    Individual-Schulungen werden nach einvernehmlicher terminlicher Vereinbarung durchgeführt. Eine Terminverschiebung ist nur nach Absprache mit Bau-SU möglich. Die Abrechnung der Individual-Schulungen erfolgt nach der geleisteten Stunden- bzw. Kilometeranzahl lt. Lieferschein. Die Schulungskosten sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten.
3.2.    Bei Seminaren kann eine Stornierung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Seminargebühren verrechnet. Erfolgt die Abmeldung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt sind die Seminargebühren zur Gänze fällig. Die Seminarkosten sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten.
3.3.    Bau-SU behält sich das Recht vor, bei weniger als 4 Teilnehmern nach freiem Ermessen entweder einen Ersatztermin anzubieten oder das Seminar als Individual-Schulung abzuhalten. Für Individual-Schulungen ist eine einvernehmliche Terminvereinbarung zwischen Bau-SU und dem Teilnehmer erforderlich.

4.    Customizing
4.1.    Angebote für individuelle Anpassungen der Standardsoftware werden auf Basis der Kundenanforderungen erstellt. Die Kundenanforderungen werden in einer Leistungsbeschreibung (Briefing) festgelegt, welches dem Auftrag als Lastenheft zu Grunde liegt. Bei Änderungen der Kundenanforderungen während der Projektausführung werden die geänderten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
4.2.    Sollte es zu keiner Auftragserteilung kommen, wird dem Kunden für die Ausarbeitung des Customizing-Angebots eine Aufwandsentschädigung von bis zu 15 Prozent des angebotenen Auftragswertes verrechnet.
4.3.    Die Rechnung für Customizing-Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4.    Möchte der Kunde bereits beauftragte Leistungen stornieren, so ist dafür das Einverständnis von Bau-SU erforderlich. Bereits erbrachte Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

5.    Software & sonstige Dienstleistungen
5.1.    Der Umfang der Leistung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem Angebot und etwaigen schriftlichen Ergänzungen von Bau-SU. Bau-SU kann Änderungen der bestellten Software/Dienstleistungen vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsmäßige Zweck nur unerheblich eingeschränkt oder verändert wird.
5.2.    Die von Bau-SU genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich verbindliche Termine vereinbart wurden. Die Laufzeit verbindlicher Termine verlängert sich vorbehaltlich aller Rechte von Bau-SU um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist.
5.3.    Die Lieferung der Standardsoftware BauSU® erfolgt nach freiem Ermessen von Bau-SU auf einem Datenträger oder via Bereitstellung zum Download und der Übermittlung der benötigten Hardware-Keys.
5.4.    Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Kunden verlängern die Laufzeit verbindlicher Termine in angemessenem Umfang.
5.5.    Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Bau-SU die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, selbst wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten von Bau-SU eintreten, sind von Bau-SU auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Bau-SU, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.6.    Sämtliche Unterstützungsleistungen (insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung, Reise- und Nebenkosten) werden nach tatsächlich erbrachtem Aufwand auf Grundlage der am Tag der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Bau-SU verrechnet.
5.7.    Bei Lizenzverkäufen wird innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ein Skonto von 2% gewährt.

6.    Preise, Zahlungsverzug
6.1.    Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer. Verpackung, Versandkosten und sonstige Preisbestandteile sind im Preis inkludiert. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Umsatzsteuersatz entscheidend.
6.2.    Für Betreuungsverträge wird zwischen Bau-SU und dem Kunden ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderung zuzüglich der Nebenforderung vereinbart. Es wird ein Festpreis von einem Jahr ab Vertragsschluss vereinbart. Für die nach diesem Zeitpunkt zu erbringenden Leistungen wird eine Wertbeständigkeit der Preise nach dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex oder ein an dessen Stelle tretender Index vereinbart. Der Index ist unter www.statistik.at abrufbar, als Basis (=100) wird das Jahr 1996 festgelegt. Bau-SU ist berechtigt die Anpassung jährlich vorzunehmen. Die Preise erhöhen oder vermindern sich in jenem Umfang, welche der Veränderung des Index vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zum Zeitpunkt der frühestens möglichen Abrechnung entspricht. Die angepassten Preise werden kaufmännisch auf ganze Cent-Beträge gerundet.
6.3.    Der Kunde kann seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufheben, wenn Bau-SU ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, Gegenforderungen gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von Bau-SU anerkannt wurden. Dem Kunden kommt kein Zurückbehaltungsrecht zu.
6.4.    Bau-SU ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
6.5.    Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr als vereinbart.

7.    Verzug, Gefahrübergang, Rücktritt
7.1.    Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Bau-SU unbeschadet aller sonstigen Rechte die Software und die dazugehörigen Hardwaresicherungen zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.
7.2.    Kommt Bau-SU in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,1 %, für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
7.3.    Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch zusteht.
7.4.    Für den Fall des Verzuges aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der Bau-SU ist der Kunde berechtigt, vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.
7.5.    Nimmt der Kunde die Leistung nicht rechtzeitig an, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Nimmt der Kunde die Leistung trotz einer zusätzlichen Aufforderung nicht an, ist die Bau-SU berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Kaufpreises, bei Dauerschuldverhältnissen von bis zu 25 % der jährlichen Vergütung, zu verlangen, ohne zum Nachweis des Schadens verpflichtet zu sein. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7.6.    Sonstige widrige Folgen, insbesondere alle durch den Annahmeverzug verursachten Mehraufwendungen, sind vom Kunden zu tragen.

8.    Eigentumsvorbehalt
8.1.    Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Bau-SU bis zur Erfüllung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Forderungen. Dies gilt für Programmexemplare unabhängig von der Form der Übermittlung, ebenso für alle Begleitmaterialien.
8.2.    Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Bau-SU berechtigt, vom Kunden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, sofern dieser nicht ausdrücklich durch Bau-SU erklärt wird.
8.3.    Bei der Erstauslieferung von Software erhält der Kunde zunächst eine Freischaltung von 2 Monaten. Die endgültige Freischaltung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

9.    Gewährleistung
9.1.    Die Gewährleistungsfrist für Software beträgt 6 Monate, die Mangelansprüche verjähren nach 12 Monaten. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
9.2.    Bau-SU übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität für Betriebssysteme, Softwareprogramme und Schnittstellentauglichkeit von und zu Drittanbietern, die nicht von Bau-SU freigegeben wurden.
9.3.    Damit im Zusammenhang mit der Software ein möglicher Mangel geltend gemacht werden kann, muss der Kunde eine reproduzierbare, schriftlich dokumentierte Abweichung vorlegen.
9.4.    Werden Mängel geltend gemacht, so dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Bau-SU berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, sofern dieser erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt.
9.5.    Zunächst ist Bau-SU stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
9.6.    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
9.7.    Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.8.    Führt der Kunde vorgeschriebene Wartungsarbeiten am Betriebssystem oder der Software nicht durch, ist die Geltendmachung allfälliger Mängel und Funktionseinschränkungen ausdrücklich ausgeschlossen.
9.9.    Die Pflicht zur inhaltlichen Aktualisierung für die Software BauSU® nach § 7 VGG wird ausgeschossen.

10.    Haftung
10.1.    Sofern Bau-SU für einen Schaden einzustehen hat, haftet Bau-SU für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet Bau-SU auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, je Schadensfall jedoch jedenfalls mit der Höhe der Auftragssumme. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei zwingender gesetzlicher Haftung, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2.    Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare/indirekte Schäden, bloße Vermögensschäden und für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10.3.    Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen (z.B. höhere Gewalt). Bau-SU haftet in keiner Weise, wenn dem Kunden durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb der Kontrolle von Bau-SU liegen, d.h. durch höhere Gewalt, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag oder an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert wird oder diese verzögert.

11.    Kundenpflichten
11.1.    Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der Kunde kostenlos
-    Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werks notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellt,
-    das Operating sowie die Systempflege (Betriebssysteme, etc.) wahrnimmt,
-    Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen aus den Fachabteilungen) zur Verfügung stellt,
-    zumindest täglich Sicherungen der Datenbanken unter Berücksichtigung des Standes der Technik vornimmt,
-    von BauSU® vorgeschriebene Aktualisierungen an der Software durchführt.
11.2.    Der Kunde wird die Programme unverzüglich nach Lieferung förmlich abnehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt,
-    wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Übergabe mit der Abnahme noch nicht begonnen hat,
-    wenn der Kunde die ihm übergebene Software nutzt,
-    wenn nach Übergabe der Software vier Wochen verstrichen sind, ohne dass der Kunde wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel mitteilt.
11.3.    Zu den Vertragspflichten des Kunden gehört grundsätzlich das Testen der gelieferten Software (besonders bei Individual-Software oder Änderungen und Teil-Lieferungen) und das Erfassen der Stammdaten.
11.4.    Der Kunde haftet Bau-SU gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.

12.    Datenschutz
12.1.    Soweit Bau-SU bei seinen Arbeiten an der vertragsgegenständlichen Software personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, erfolgt die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden unsere Kunden auf unserer Website unter: www.bau-su.at/datenschutz/
12.2.    Sofern Bau-SU für den Kunden als Auftragsverarbeiter tätig ist, wird der dem Angebot beigefügte Auftragsverarbeitervertrag, bei Bestellung des Kunden zum Vertragsbestandteil, ohne dass es einer gesonderten schriftlichen Zustimmung des Kunden bedarf.
12.3.    Sind Änderungen am Auftragsverarbeitervertrag aufgrund von gesetzlichen oder technischen Anforderungen erforderlich, werden diese dem Kunden zumindest zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Änderungen werden in einer Gegenüberstellung (Rotversion) kenntlich gemacht. Die Zustimmung zu den Änderungen am Vertrag gilt als erteilt, wenn binnen von sechs (6) Wochen nach Zustellung der Änderungen kein Widerspruch des Kunden bei Bau-SU eingelangt ist.            

13.    Schutzrechte von Bau-SU
13.1.    Bau-SU und Ihre Lizenzgeber bleiben Inhaber aller Urheberrechte an den vertraglich vereinbarten Leistungen, inklusive aller Nebenleistungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Umfang ändert oder mit eigener Software oder solcher eines Dritten verbindet. Der Kunde erhält an den Leistungen der Bau-SU und Ihrer Lizenzgeber nur eine einfache Werknutzungsbewilligung. Auch durch eine Mitwirkung des Kunden bei der Programmerstellung (zB Customizing), erwirbt der Kunde keine erweiterten Nutzungs- oder Eigentumsrechte.
13.2.    Die Anfertigung von Kopien ist dem Kunden ausschließlich für Sicherungs- bzw Archivierungszwecke erlaubt. Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise in der Software nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen und übertragen.
13.3.    Der Kunde wird von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten für die von Bau-SU entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung freigestellt. Die Freistellung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Der Kunde wird Bau-SU unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von Bau-SU geliefertes Produkt hingewiesen wird.
13.4.    Eine Verbindung der Software mit Fremdsoftware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bau-SU sowie die bestimmungswidrige Nutzung schließen eine Haftungsübernahme aus.
13.5.    Bau-SU ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten.
13.6.    Der Kunde darf die Software nach Bezahlung nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken einsetzen und im Ausmaß des erworbenen Lizenzmodells nutzen. Der Kunde hat kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte. Der Kunde darf Kopien des ihm übergebenen Programms oder von Teilen dieses Programms nur zu Sicherungszwecken erstellen.

14.    Verkürzung über die Hälfte
14.1.    Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

15.    Abtretung von Rechten
15.1.    Bau-SU ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Bau-SU ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.

16.    Exportbeschränkungen
16.1.    Der Export von Software der Bau-SU in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von Bau-SU.

17.     Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schriftform
17.1.    Es ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar.
17.2.    Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von Bau-SU. Es gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von Bau-SU als vereinbart.
17.3.    Ergänzungen oder Änderungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
17.4.    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Allgemeine Seminarbedingungen

gültig seit Februar 2024

DAUER: Präsenz: Jeweils 9.00 - ca. 16.30 Uhr, wenn nicht gesondert genannt.
Online: jeweils von 9.00 - ca. 12.00 Uhr, wenn nicht gesondert genannt.
ORT:

Präsenz: Linz-Puchenau, Großambergstraße 5, 3 km außerhalb von Linz, mit dem Auto leicht erreichbar, Parkplätze vorhanden.
Online: auf Ihrem Arbeitsplatz via Zoom.

BAHNANREISE: Wir holen Sie vom Hauptbahnhof Linz gerne ab. Nennen Sie uns bitte rechtzeitig Ihre Ankunftszeit
ANMELDUNG: Per Online-Formular, Telefon oder E-Mail - die Anmeldebestätigung erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Seminartermin.
PREIS:

Präsenz: Je Tag und Teilnehmer: € 360,-- zzgl. 20 % MwSt. Jeder weitere Teilnehmer je Firma und Tag abzüglich 5 % Rabatt, inkl. Skripten, Pausengetränke und Mittagessen.
Online: je Halbtag € 165,-- zzgl. 20% Mwst. inkl. Skripten.

ZAHLUNG: Innerhalb 14 Tagen netto ohne Abzug.
STORNO: Bis 5 Tage vor dem Seminartermin frei, danach 30 % der Seminarkosten, wer ohne Storno nicht kommt - 100 % der Seminarkosten. Bitte um Verständnis. 
ERSATZTERMIN: Bei weniger als 3 Teilnehmern nennen wir einen Ersatztermin.
SONSTIGES: Jeder Teilnehmer, maximal 12, verfügt über einen eigenen PC- Arbeitsplatz + Beamer-Unterstützung im neuen Seminarraum. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen, bei Überbuchung bieten wir einen Platz auf der „Warteliste“ und verständigen Sie kurzfristig. 

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an – vielen Dank.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bei der täglichen Umsetzung des neuen Wissens viel Vergnügen.

SEMINAR-WUNSCHKONZERT: unser Service für Sie – siehe www.bau-su.at/Seminare - oder Sie rufen uns an. 

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