Durch die Personalkostenrechnung wird auch die Kommunalsteuer getrennt und für die verschiedenen Gemeinden je Baustelle ermittelt.
Die Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) können auch je Kostenträger (Baustelle, Gerät) gesondert ausgewiesen werden – wenn Sie keine Bau-SU® Nachkalkulation (=BBS) für Ihre Baustellen einsetzen sollten.