Mit dem Datum 1.1.2014 hält das digitale Zeitalter Einzug in der Bundesverwaltung. Rechnungen dürfen nur mehr in strukturierter elektronischer Form als XML-Datei eingebracht werden. PDF-Rechnungen sind nicht zulässig.

Von Seiten des Bundes werden zwei verschiedene Daten-Schnittstelle für die e-Rechnung anerkannt.„ebInterface“ oder „Peppol“ – Bau-SU hat sich für das europäische PEPPOL-Format entschieden.

Als Rechnungsaussteller können Sie somit zumindest Porto und Papier einsparen, auch die Massenermittlungen und sonstige Beilagen können elektronisch (im PDF-Format) eingebracht werden – die Beilagen dürfen die Größe von 15 MB nicht überschreiten. Das Datum der erfolgreichen Rechnungseinbringung gilt als Beginn der Zahlungsfrist.

Der Export gilt für alle Rechnungen aus der Auftragsverwaltung (Dialog 4330) sowie für die Regierechnungen (Dialog 5210 u. 5230) – nicht jedoch für die Festpreisrechnungen.